Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zugunsten besserer Lesbarkeit verwenden wir nur die männliche Form. Frauen/Diverse sind jedoch stets mitgemeint
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
- Die in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltenen Angebote und Preisangaben des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
- Mit der Bestellung der Ware gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das er drei Wochen ab Abgabe gebunden ist.
- Der Verkäufer kann das Vertragsangebot entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der bestellten Ware annehmen. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn der Verkäufer vor Ablauf der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt hat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Annahme bzw. Ablehnung des Verkäufers dem Besteller zugeht.
§ 2 Preise
- Die Preise sind Festpreise und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Nicht im Preis eingeschlossen sind die Liefer- und Versandkosten.
- Kosten für besondere, über den Vertragsgegenstand hinausgehende zusätzliche Leistungen (z.B. Dekorations- oder Verblendungsarbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie werden spätestens mit der Abnahme oder Übergabe zur Zahlung fällig.
- Der Käufer darf Forderungen gegen den Verkäufer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen vom Verkäufer anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder als Mängelrüge oder Gegenanspruch aus dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer geltend gemacht werden. Die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die auf einem Widerrufsrecht beruhen bleiben hiervon unberührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Änderungsvorbehalt
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
- Wird seitens des Verkäufers aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, berechtigen handelsübliche Abweichungen hiervon den Käufer nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer, sofern etwaige vereinbarte Spezifikationen eingehalten werden und soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, vorbehalten. Ferner bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.
§ 4 Montage
- Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, stellt der Käufer die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von der Montage beeinflussenden Hindernissen zur Verfügung. Darüber hinaus sind Räumlichkeiten mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen, sofern eine Decken- oder Wandbefestigung durchzuführen ist. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung, teilt er dies dem Käufer vor der Montage mit.
- Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche Arbeiten auf den Wunsch oder Verlangen des Käufers hin dennoch ausgeführt, begründet dies kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Haftung für solche von den Mitarbeiten eigenmächtig durchgeführte Zusatzarbeiten.
§ 5 Lieferbedingungen
- Kann der Verkäufer einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, gewährt ihm der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist, Lässt der Verkäufer diese Frist verstreichen, ohne zu liefern, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige, unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich einer der Vertragspartner in Verzug befindet. Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
- Der Verkäufer zeigt dem Käufer eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich an. Handelt es sich um eine Störung, die nicht nur von vorübergehender Dauer ist, steht dem Verkäufer ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Dieses besteht auch, wenn die Ware auf absehbare Zeit nicht bei den Lieferanten des Verkäufers zur Verfügung steht und der Verkäufer sich vergeblich um die Beschaffung einer gleichartigen Ware bemüht hat oder die Beschaffung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Im Falle eines Rücktritts hat der Verkäufer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
- Die gesetzlich bestehenden Rechte des Käufers wegen Lieferverzugs werden hiervon nicht berührt.
§ 6 Annahmeverzug
- Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Wenn der Käufer bei Lieferung die Annahme ungerechtfertigt verweigert oder eine falsche Lieferadresse angegeben hat, ist der Verkäufer berechtigt, dem ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht angenommen oder zugestellt wird. Der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Die aufgrund des Verzugs entstehenden Lagerkosten sind vom Käufer zu ersetzen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. In diesem Fall hat der Käufer die bei der Spedition üblichen Lagerkosten zu ersetzen.
- Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer pauschal 25% des Kaufpreises ohne Abzüge verlangen. Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen wesentlich höheren oder der Käufer einen wesentlich geringeren Schaden nachweist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor (Vorbehaltsware).
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht veräußern oder in sonstiger Weise über das Eigentum des Verkäufers hieran verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen, insbesondere Klage nach § 771 ZPO erheben kann.
- Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO, wenn der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware für einen Dritten bestimmt ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
- Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern er unrichtige oder unvollständige Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat oder sofern auf seiner Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware nach Erklärung des Rücktritts heraus zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware an diesen übergeben wird. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug geraten ist.
- Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Verkäufer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
§ 9 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde.
- Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, insbesondere Transport- und Montagekosten, in entstandener Höhe.
- Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
- Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und/oder Rücknahme nach Lieferung:
- im 1. Halbj. 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 2. Halbj. 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 3. Halbj. 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 4. Halbj. 55 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 3. Jahr 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 4. Jahr 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 6. Jahr 75 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und/oder Rückgabe nach Lieferung:
- im 1. Halbj. 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 2. Halbj. 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 3. Halbj. 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 4. Halbj. 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 3. Jahr 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge
- im 4. Jahr 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen wesentlich höheren oder der Käufer einen wesentlich geringeren Schaden nachweist.
- Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und/oder Rücknahme nach Lieferung:
- Die Ziffern (1) und (2) dieser Klausel gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrags infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs bei Verbraucherverträgen.
§ 10 Gewährleistung
- Die Ansprüche des Käufers bei Vorliegen eines Mangels richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die ausschließlich vom Käufer zu vertreten sind. Darunter fallen insbesondere Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege entstanden sind. Die Gewährleistung erfasst auch nicht solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kaufgegenstand auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (z.B. bei witterungsbeständigen Gartenmöbeln). Der Gewährleistungsausschluss greift nicht ein, wenn der Verkäufer für den Eintritt des Mangels oder des Schadens mit verantwortlich ist oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 11 Haftung
- Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verkäufer, sowie seine Erfüllungsgehilfen, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf.
- Die Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Auch der Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) wird durch diese Klausel nicht eingeschränkt.
- Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungs- und Zahlungsort.
- Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Rosenberger Straße 98
92237 Sulzbach-Rosenberg
Telefon: 09661 6252
Telefax: 09661 6256
E-Mail: post@moebelmuench.de
Öffnungszeiten:
- Mo. – Mi.:
9 – 12 & 14 – 18 Uhr - Do. – Fr.:
9 – 12 & 14 – 19 Uhr - Sa.:
9 – 14 Uhr - Marktsonntage:
13 – 17 Uhr
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